Beeidigter Übersetzer
in Sant Cugat del Vallès

Seit über 40 Jahren Ihr Garant für professionelle Übersetzungen

Dienstleistungen

Beeidigte Übersetzungen

  • Verträge
  • Urkunden
  • Jahresabschlüsse
  • Bescheinigungen
  • Gutachten
  • Akademische Zeugnisse
  • Beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten (durch das Außenministerium mit der Nummer 2005 beglaubigt)

Technische Übersetzungen

  • Handbücher
  • Kataloge
  • Technische Normen
  • Qualitätsmanagementsysteme
  • Industrielle und kommerzielle Dokumentation
  • Maschinenbau
  • Automobilindustrie
  • Erneuerbare Energien
  • Elektronik

Kreative Übersetzungen

  • Broschüren und Flyer
  • Marketing- und Pressetexte
  • Werbung
  • Literatur (Belletristik, Autobiografien etc.)

Dolmetscherdienst

  • Besprechungen
  • Kundenbesuche
  • Produktpräsentationen
  • Technische Seminare/Workshops
  • Konferenzen
  • Vereidigter Dolmetscher vor Behörden, Notaren und Gerichten
  • Hotel- und Restaurantreservierungen
  • Persönliche Betreuung ab Ankunft am Flughafen

Simultandolmetschen

  • Kongresse und Konferenzen mit kompletter technischer Ausstattung (Kabinen, Receiver, Beschallungsanlage)

ISO 17100-Norm

  • Einführung eines Prozessmanagementsystems
  • Jährliches internes Audit
  • Erstellung von Dokumentationen
  • Unterstützung beim Implementierungs- und Zertifizierungsprozess
Mein übersetzungsdienst dospalabras steht für
persönliche betreuung

Da jeder Auftrag von mir persönlich und individuell bearbeitet und kontrolliert wird, sind alle meine Übersetzungen stets auf höchstem Niveau. Dank modernster technischer Ausstattung und innovativen, computergestützten Übersetzungsprogrammen wie TRADOS und ACROSS, erfülle ich Ihren Auftrag schnell, fristgerecht und meist sogar schon früher als vereinbart. Sollten Sie als Kunde weitere Sprachkombinationen benötigen, verweise ich Sie gerne geradewegs – ohne Unteraufträge zu vergeben – an vertrauenswürdige und qualifizierte Fachkollegen.

Miguel Núñez Ferrer

Technischer und beeidigter Übersetzer für Deutsch und Englisch

Nach Abschluss meines Diplomstudiums und anschließendem Erweiterungsstudium der Tradumatik (Angewandte Übersetzungstechnologie) an der Autonomen Universität Barcelona, wurde mir 1984 vom Außenministerium der Titel „Staatlich geprüfter, beeidigter Übersetzer und Dolmetscher für Deutsch und Englisch“ verliehen.

Im Laufe meiner Karriere war ich sowohl freiberuflich als Übersetzer und Dolmetscher als auch als Leiter meines Übersetzungsunternehmens EUROLINK Traductors SL. aktiv. 1990 gründete ich gemeinsam mit anderen Unternehmen den spanischen Verband der Übersetzungszentren, Agrupación Española de Centros de Traducción (ACT), heute als ANETI bekannt, und war 14 Jahre lang (von 1991 bis 2005) als Vorstand für dessen Leitung und Führung verantwortlich.
Darüber hinaus war ich Mitbegründer und Präsident der EUATC (European Union of Associations of Translation Companies) und habe, als Vorsitzender des technischen CEN-Komitees BTTF 138, die Norm EN 15038 für Übersetzungsdienstleistungen, derzeit DIN EN ISO 17100, entwickelt.

2005 habe ich mich als selbständiger Übersetzer und Berater in Sant Cugat del Vallès niedergelassen und kann ehrlich sagen: „Ich tue das, was mir Spaß macht und liebe, was ich tue“, d.h. ich übersetze und unterstütze Übersetzungsunternehmen bei der Umsetzung der Norm ISO 17100.

 

Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt.

Dieser Aphorismus des Philosophen Ludwig Wittgenstein begleitet mich seit meiner frühesten Kindheit. Mit unseren persönlichen Ausdrucksformen sagen wir nicht nur etwas aus, sondern verbinden uns mit anderen Menschen und Kulturen. Ich hatte das Glück, meine Jugend in Deutschland zu verbringen und zweisprachig aufzuwachsen.

Blog

Beeidigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen, die zur Vorlage bei Ämtern und Behörden erforderlich sind, werden von beeidigten Übersetzern erstellt, die vom Außenministerium für eine bestimmte Sprachkombination zertifiziert sind.

In Spanien wird in der Regel ins Spanische übersetzt, obwohl auch Rückübersetzungen, d.h. aus dem Spanischen in eine Fremdsprache, akzeptiert werden. Es ist ratsam, dass ein Übersetzer, ob beeidigt oder nicht, ausschließlich in seine Muttersprache und, wenn möglich, vom Land der Zielsprache aus arbeitet. Denn wenn ich zum Beispiel dauerhaft von Deutschland aus arbeiten würde, könnte ich wahrscheinlich meine Spanischkenntnisse nach und nach verlieren.

Beglaubigte Übersetzungen sind wortgetreu und geben den vollständigen Text, d.h. mit allen Anmerkungen zu Stempeln und Unterschriften sowie zu unleserlichen Stellen des Originals, wieder. Offensichtliche Fehler im Original dürfen nicht korrigiert werden. Allenfalls können hinzugefügte Fußnoten die Fehler und deren mögliche, korrekte Auslegung erläutern. (Dies passiert häufig bei z.B. falsch geschriebenen Namen von Personen oder Orten, falschen numerischen Ausdrücken und bei Ungereimtheiten sowie sinnlosen Sätzen.)

Der beglaubigten Übersetzung wird eine Kopie des Originaldokuments beigefügt, die auf allen Seiten mit der Unterschrift und dem Stempel des Übersetzers versehen ist. Deshalb darf eine beglaubigte Übersetzung auf Grundlage eines vom Kunden zugesandten PDFs erstellt und zusammen mit dem angehefteten PDF-Ausdruck versandt werden.
Ob das PDF tatsächlich mit dem Original identisch und keine Fälschung ist, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Übersetzers, da er weder für die Echtheit noch die Brauchbarkeit des Originals verantwortlich ist. Bei Ämtern und Behörden muss der Kunde die beglaubigte Übersetzung zusammen mit dem Original vorlegen oder einsenden, da sie dieses nicht ersetzt. Die beglaubigte Übersetzung muss nicht unbedingt ausgedruckt werden. In vielen Fällen wird ein PDF mit der digitalen Signatur des beeidigten Übersetzers akzeptiert (z.B. von Universitäten, Finanzämtern usw.).

Und schließlich noch ein wichtiger Hinweis: Wenn ein Amt die Vorlage eines Dokuments „mit beglaubigter Übersetzung und Haager Apostille“ verlangt, muss der Kunde die Apostille für das Originaldokument beantragen, nicht für die Übersetzung. Die Apostille legalisiert die Unterschrift der Person, die das Originaldokument ausgestellt hat (bei einem Gerichtsurteil wäre es die des Richters oder des Rechtspflegers, bei einer Geburtsurkunde die des Standesbeamten usw.). In Spanien sind beeidigte Übersetzer von der Legalisation ausgenommen.

Dank der Digitalisierung werden in der Europäischen Union immer öfter Dokumente ohne Apostille akzeptiert, wie u.a. Strafregisterbescheinigungen und Personenstandsurkunden, die nach dem Muster des Übereinkommens der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt wurden oder internationale Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie Ehefähigkeitszeugnisse (sofern diese auf einem offiziellen, mehrsprachigen Formular ausgestellt sind).

Beeidigte Übersetzer in Spanien finden Sie auf der Website des spanischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.

Was macht eine gute Übersetzung aus?
Übersetzen ist im Grunde eine hohe Kunst. Es gibt nicht nur die eine, einzig richtige Übersetzung eines Textes, sondern so viele Übersetzungsmöglichkeiten wie Übersetzer, denen Sie diese anvertrauen könnten. Selbst wenn diese mit den innovativsten computergestützten Übersetzungsprogrammen sowie etlichen Wörterbüchern und Referenzquellen arbeiten, hängt die Qualität des Resultats immer vom Sprachgefühl und dem kulturellen Hintergrund des jeweiligen Übersetzers ab.

Um die Lektüre meiner Webseite zu erleichtern, spreche ich bewusst nur über Übersetzer und Kunden, obwohl natürlich hier auch sämtliche Übersetzerinnen, Fachfrauen und Kundinnen gemeint sind und bitte deswegen um Nachsicht.

Mehr als 40 Jahre kontinuierliche Übersetzertätigkeit haben mir bestätigt, welche entscheidenden Kriterien eine hochwertige Übersetzung auszeichnen. Das Wichtigste ist, dass diese absolut fehlerfrei sowie sprachlich und inhaltlich korrekt ist, damit Sie als Kunde zufrieden sind. Kundenzufriedenheit bedeutet, Ihre Bedürfnisse zu kennen, Ihre Erwartungen zu erfüllen und bestenfalls zu übertreffen, das Vertrauen in die angebotene Dienstleistung zu stärken und so die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit zu schaffen. Übersetzer sind keine Maschinen, sondern Brücken für grenz- und kulturübergreifende Kommunikation. Ein guter Übersetzer übersetzt diese nicht nur, sondern passt sie in vielen Fällen an die jeweilige Zielgruppe an, berät und informiert.

Jede Übersetzung braucht ihre Zeit. Deshalb halte ich das Konzept des „Dringlichkeitszuschlags“ grundsätzlich für kontraproduktiv. Die schnellere Lieferung einer Übersetzung rechtfertigt keinen höheren Preis, wenn dafür weniger Zeit aufgewendet wird. Ein Aufpreis wegen Dringlichkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Übersetzer gezwungen wäre, außerhalb der normalen Arbeitszeit oder am Wochenende zu arbeiten und dafür andere Aufträge zurückzustellen, um der eiligen Übersetzung Priorität zu gewähren. Jedoch sollte einer Übersetzung niemals weniger Zeit als nötig gewidmet werden, denn in diesem Fall wäre wohl eher ein „Dringlichkeitsrabatt“ gerechtfertigt!
Kurz gesagt: Damit der Kunde zufrieden ist, muss auch der Übersetzer mit seiner Arbeit glücklich sein. Die Kunst besteht darin, zwischen wichtigen Faktoren wie Qualität, Abgabefrist, Zielgruppe und Kosten das Gleichgewicht zu finden.

DIE ISO 17100 NORM

Die Norm ISO 17100 für Übersetzungsdienstleistungen, Nachfolgerin der EN 15038, richtet sich an Übersetzungsunternehmen und legt die Anforderungen für die Erbringung einer Qualitätsdienstleistung fest.

Dank meiner Zusatzausbildung und Spezialisierung im Bereich Qualitätsmanagementsysteme für Dienstleistungen, bin ich bestens mit dieser Norm und deren Anwendung vertraut, weshalb ich neben meiner Übersetzertätigkeit einen Beratungsservice für die Einführung eines Prozessmanagementsystems nach ISO 17100 sowie einen jährlichen internen Audit-Service anbiete.

In Zusammenarbeit mit den zertifizierenden Unternehmen, helfe ich bei der Erstellung des Qualitätshandbuchs, der gesamten Dokumentation und allen Prozessen, Verfahren und Arbeitsanweisungen und unterstütze sowohl bei deren Einführung als auch beim abschließenden Zertifizierungsprozess. Auf Anfrage sende ich Ihnen gerne Referenzen der bereits durchgeführten Umsetzungsprozesse zu.

Angebot anfragen

    (1) für beglaubigte Übersetzungen
    Mein Büro:

    FAQS

    Eine automatische Übersetzung, unabhängig davon, wie viel künstliche Intelligenz in ihr steckt, kann kaum den gesamten Kontext eines Dokuments erfassen und ist anfällig für schwerwiegende Fehler sowie zahlreiche Unstimmigkeiten in Bezug auf Geschlecht, Anzahl, Fachsprache o.ä.. Eine Übersetzungssoftware kann lediglich dabei helfen, oberflächlich zu begreifen, worum es in einem Text geht. Meist wird „Hamsterkauf“ ins Englische mit „hamster buying“, anstatt mit „panic buying“ übersetzt, aber Haustierkauf kommt hier bestimmt nicht in Frage! Wenn eine Übersetzung, über das bloße Verstehen hinaus, zum perfekten Text werden soll, ist es unerlässlich, diese von einem Fachmann anfertigen zu lassen.

    Man muss auch unbedingt in Betracht nehmen, dass automatische Übersetzungen von Maschinen erstellt werden, die „da oben in der Wolke“ arbeiten und mit unseren hochgeladenen Informationen gefüttert werden. Die Geheimhaltungspflicht ist dann, natürlich, im Eimer.

    Ein Angebot pro Wort ist eine allgemeine, pauschale Methode zur Berechnung des Arbeitsvolumens. Verlage setzen in der Regel einen Preis pro Seite von ca. 300 Wörtern fest. In Sprachen wie z.B. dem Deutschen wird der Preis aufgrund der zusammengesetzten Wörter häufig pro Normzeile mit 55 Zeichen, einschließlich Leerzeichen, angegeben. Eine deutsche Zeile besteht aus 6 bis 7 Wörtern, während der gleiche Text im Spanischen 9 bis 10 Wörter pro Zeile umfasst. Darüber hinaus ist die Übersetzung eines einfachen, unkomplizierten Geschäftsbriefs nicht so aufwendig wie die eines Katalogs mit technischen Produkten.

    Erstens werden die meisten Ausgangstexte von Menschen verfasst, die wissen, wovon sie sprechen, können aber für einen Übersetzer, der den Kontext nicht kennt, sehr verwirrend sein und bedürfen oftmals einer Erläuterung. So kann z.B. die Verwendung des Possessivadjektivs „ihr“ zu Missverständnissen führen. Zweitens können selbst Übersetzer nicht alles wissen. Es gibt Abkürzungen, die geklärt werden müssen oder Fachbegriffe, die schwer zu übersetzen sind, etc.. Eine Übersetzung ist wie ein maßgeschneiderter Anzug: Damit er am Ende perfekt sitzt, müssen Sie dem Schneider erst helfen, richtig Maß zu nehmen und später das Kleidungsstück selbst anprobieren, bevor es fertiggestellt wird.

    Sie haben bestimmt schon selbst erlebt, dass obwohl Sie eine Fremdsprache recht gut beherrschen und über einen Wortschatz verfügen, der ausreicht, um ein Gespräch zu führen, Ihnen eine englische Übersetzung seltsam vorkommt, einfach weil sie „in gutem Englisch“ von einem Fachmann in seiner Muttersprache verfasst wurde.

    Spezielle Software zur computerunterstützten Übersetzung (computer-assisted translation, CAT) übersetzt nicht selbst, sondern hilft dem Übersetzer, nichts auszulassen, Zahlendreher zu vermeiden und durchgehend eine einheitliche Terminologie zu verwenden. Ein CAT-Programm kann zwar zur Qualitätssicherung beitragen, jedoch werden weder Übersetzungen beschleunigt noch größere Textmengen fehlerfrei verarbeitet. Es ist also keinesfalls ein „Quantitätswerkzeug“.
    Wie bereits erläutert, sind Übersetzungen immer auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten, d.h. Sie erhalten keine „Übersetzungen von der Stange“, sondern Einzelanfertigungen von höchster Qualität. Dank Übersetzungsspeicher und -archiv kann ich, bei einer Textübersetzung mit vielen Wiederholungen und identischen Absätzen, sogar aus früheren Aufträgen – sofern es sich um Aktualisierungen handelt – schneller arbeiten und liefern, und Ihnen selbstverständlich einen gewissen Preisnachlass gewähren.